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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Breisach ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Familiensachen, Landwirtschaftssachen, das
Handels- und Partnerschaftsregister, Zwangsversteigerungs- und
Zwangsverwaltungssachen, Insolvenzsachen, Schöffengerichts-
und Jugendschöffengerichtssachen ist das
Amtsgericht Freiburg zuständig.
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
